Versicherungsmedizinischen Gutachten (Taggeld, IV, Gericht, Parteigutachten).
Supervisionen (anerkannter VT-Supervisor).
Langjährige Erfahrung im Schmerzbereich (Therapie, Abklärungen, Gutachten).
Wissenschaftliche Psychotherapie / kognitive Verhaltenstherapie.
Nur versicherungsmedizinische Gutachten (Arbeitsfähigkeit), keine Unfallgutachten, keine Forensik.